ARAG Experten erklären, worauf Urlauber bei der Einfuhr achten sollten
Ob Muscheln vom Strand, günstige Designerware oder exotische Andenken vom Markt – Souvenirs gehören für viele zum Urlaub dazu. Doch nicht alles, was harmlos wirkt, darf ohne Weiteres mit nach Hause genommen werden. Zollvorschriften, Naturschutzregeln und gesetzliche Einfuhrbestimmungen setzen klare Grenzen. Die ARAG Experten zeigen, welche Mitbringsel unproblematisch sind, wo Risiken bestehen und welche Fehler Urlauber vermeiden sollten.
Was gilt bei Souvenirs innerhalb der EU?
Innerhalb der Europäischen Union (EU) dürfen Urlauber Souvenirs grundsätzlich ohne Zollformalitäten mit nach Hause nehmen, solange sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass diese Freiheit nicht für alle Mitbringsel uneingeschränkt gilt. Problematisch können etwa bestimmte Medikamente, antike Gegenstände oder scheinbar harmlose Fundstücke werden, die als Kulturgut oder Naturprodukt unter besonderen Schutz stehen. Dazu zählen zum Beispiel antike Münzen, archäologische Fundstücke oder alte Keramiken von Flohmärkten. Als Kulturgüter gelten häufig Gegenstände von historischem, archäologischem oder kulturellem Wert. Ob solche Objekte ausgeführt werden dürfen, richtet sich nach den Vorschriften des jeweiligen Landes. Die ARAG Experten raten daher, sich vor dem Kauf älterer oder antiker Gegenstände bei den zuständigen Kultur- oder Zollbehörden zu informieren.
Darf man Muscheln, Steine oder Sand mitnehmen?
Viele Urlauber nehmen Strandgut als Erinnerung mit. Doch ob das erlaubt ist, hängt stark vom jeweiligen Ort ab und kann laut ARAG Experten sogar von Strand zu Strand variieren. Grundsätzlich ist das Sammeln kleiner Mengen in Deutschland erlaubt, solange es sich nicht um Naturschutzgebiete handelt.
Im europäischen Ausland gelten teils deutlich strengere Regeln. So drohen etwa in Italien Bußgelder von bis zu 3.000 Euro, wenn Sand oder Steine von Stränden mitgenommen werden. Besonders bekannt sind Fälle auf Sardinien. In Griechenland kann es problematisch werden, wenn Steine als archäologisch relevant eingestuft werden. In Spanien ist das Sammeln meist erlaubt, in Nationalparks – etwa auf den Kanarischen Inseln – jedoch verboten.
Was ist die Gefahr beim Sammeln und Mitbringen von Bernstein?
Auch wenn das Sammeln von Bernstein am Strand in der Regel erlaubt ist, weisen die ARAG Experten darauf hin, dass dabei Vorsicht geboten ist – allerdings nicht aus rechtlichen Gründen, sondern vor allem wegen möglicher Gesundheitsrisiken. Ein häufig unterschätztes Problem ist die Verwechslungsgefahr mit Phosphor. Beide Stoffe können sich optisch ähneln, doch Phosphor entzündet sich bereits bei niedrigen Temperaturen von selbst und entwickelt dabei extreme Hitze. Zudem ist er giftig.
Deshalb sollte gesammeltes Strandgut im Zweifel nicht direkt mit der Hand angefasst und möglichst in festen, idealerweise metallischen Behältern aufbewahrt werden. Entzündet sich ein Fundstück, darf es nicht mit Wasser gelöscht werden – Sand ist in solchen Fällen das richtige Mittel.
Welche Souvenirs sind wegen Artenschutz oder Tierimport problematisch?
Besonders heikel sind Souvenirs aus Tier- und Pflanzenmaterialien sowie lebende Tiere. Die ARAG Experten erklären, dass zahlreiche Arten durch internationale Abkommen geschützt sind. Dazu zählen etwa Korallen, bestimmte Muscheln oder Produkte aus Elfenbein. Selbst wenn sie offen verkauft werden, kann ihre Einfuhr nach Deutschland verboten sein. Der Zoll beschlagnahmt solche Gegenstände regelmäßig, und es drohen Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.
Auch bei lebenden Tieren gelten strenge Regeln. Wer ein Tier aus dem Ausland mitbringen möchte, muss umfangreiche Vorgaben erfüllen. Dazu gehören Gesundheitsnachweise, Impfungen und vorgeschriebene Wartezeiten – etwa bei der Tollwutimpfung. Bei der Einfuhr aus Nicht‑EU‑Staaten können zusätzliche Nachweise erforderlich sein. Zudem ist die Einfuhr bestimmter Tierarten vollständig untersagt. Dazu zählen insbesondere viele geschützte Tierarten, etwa verschiedene Schildkröten-, Vogel- oder Reptilienarten. Auch für bestimmte Hunderassen gelten strenge Einfuhrverbote. In Deutschland betrifft das unter anderem Pitbull‑Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen.
Welche Rolle spielen Markenfälschungen beim Zoll?
Gefälschte Markenartikel zählen zu den am häufigsten vom Zoll beschlagnahmten Waren. Besonders betroffen sind Kleidung, Sonnenbrillen, Uhren oder Taschen, die Urlauber häufig als vermeintlich günstige Souvenirs kaufen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass einzelne Stücke wie eine Tasche oder eine Sonnenbrille für den eigenen Gebrauch in der Regel nicht automatisch Probleme verursachen. Anders sieht es jedoch aus, wenn mehrere gleichartige Produkte mitgeführt werden, etwa mehrere identische Uhren oder T-Shirts. In solchen Fällen kann der Zoll den Eindruck gewinnen, dass die Waren nicht für den privaten Gebrauch bestimmt sind, sondern weiterverkauft werden sollen. Dann wird die Ware beschlagnahmt, und es drohen Bußgelder oder weitere Konsequenzen.
Zudem gelten bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten auch Wertgrenzen: Bei Flugreisenden dürfen mitgebrachte Waren in der Regel einen Gesamtwert von 430 Euro nicht überschreiten. Liegt der Wert darüber oder bestehen Zweifel am privaten Zweck, wird genauer geprüft.
Was darf man aus dem Hotel mitnehmen?
Auch bei Hotelsouvenirs gibt es klare Grenzen. Die ARAG Experten erläutern, dass Gegenstände mitgenommen werden dürfen, die aus hygienischen Gründen nicht wiederverwendet werden können, etwa geöffnete Seifen, Duschhauben oder Hausschuhe. Nicht erlaubt ist hingegen das Mitnehmen von wiederverwendbaren Gegenständen wie Handtüchern, Bademänteln oder Bettwäsche. Diese bleiben Eigentum des Hotels. Einige Häuser sichern ihre Ausstattung inzwischen mit technischen Hilfsmitteln, sodass unerlaubtes Mitnehmen auffallen kann.
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